So wird das Grillieren zum Vergnügen
Grillen ist ein kulinarischer Spass, der den Sommer noch ein Stückchen lebenswerter macht. Vor allem, wenn man das Grillgut mit leckeren Vorspeisen ergänzt.
Eine Studie hat ein wenig Licht ins Dunkel über die Grill-Vorlieben der Schweizer gebracht. Die vom Detailhändler Coop in Auftrag gegebene Erhebung wurde auf der Website Schweizerbauer veröffentlicht. Spätestens seit dieser Untersuchung ist klar: Die Schweizer schätzen das Grillieren als kulinarisches Erlebnis.
Wer aus seinem Grillabend ein besonderes Event machen möchte, startet mit einer Vorspeise. Diese ist meist schnell und einfach gemacht – Inspiration bieten umfangreiche Rezeptsammlungen. Wie wäre es beispielsweise mit einer würzigen Thai-Curry-Suppe?
Ein entspanntes Vergnügen
Damit der Grillabend mit Freunden und der Familie auch ein rundum entspanntes Vergnügen wird, sollte man einige Dinge im Hinterkopf behalten. Denn leider kommt es immer wieder zu Streitereien rund ums Grillen, die sich leicht vermeiden liessen. Zwar erwähnt das Nachbarschaftsgesetz der Schweiz das Thema nicht explizit, doch finden sich dort einige Hinweise, die durchaus aufs Grillieren angewendet werden können.
Dort ist nämlich die Rede davon, dass die Nachbarn nicht durch „übermässige Immissionen“ behelligt werden dürfen. Das kann der beim Grillieren entstehende Rauch ebenso sein wie der Geruch. Immerhin schätzt nicht jeder die Aromen von Bratwurst und Cervelat. Allerdings können sich über die Frage, wann Grillieren zu übermässigen Immissionen führt, wahrscheinlich ganze Heerscharen von Juristen beschäftigen. Aber das Problem lässt sich in einer engen Siedlung ohnehin prima umgehen, wenn man sich für einen Gas- oder Elektrogrill entscheidet. Dann entfällt zumindest der für manche Mitmenschen lästige Rauch. Eine Übersicht über verschiedene Grillmodelle hilft da weiter.
Mit dem Nachbarn grillieren
Wenig Spielraum gibt es dagegen bei den Uhrzeiten: Ab 22 Uhr herrscht in der Schweiz die legendäre Nachtruhe. Dann sollte die Lautstärke deutlich heruntergefahren werden. Darüber hinaus regelt in Stockwerkeigentum oder Mietwohnungen die Hausordnung das Grillvergnügen. So ist es in vielen Siedlungen beispielsweise nicht gestattet, Holzkohlegrills zu benutzen. Anders ist das natürlich beim Einfamilienhaus. Dort kommt es vermehrt auf die eigene Rücksichtnahme an, wenn man einen Nachbarn hat, der Grillgeruch nicht mag. Hilfreich kann es sein, eben diesen Nachbarn zum Grillieren einzuladen.
Der dürfte sich dann nicht nur über die Schweizer Nationalwurst Cervelat oder das saftige Steak freuen. Wenn der Nachbar zu den 2,6 Prozent Vegetariern in der Schweiz gehört, ist das ebenfalls kein Problem. Es gibt mittlerweile viele leckere Grillideen, die ganz ohne Fleisch auskommen.
Welche Getränke man am besten zum Grillieren reicht, ist natürlich Geschmackssache. Auf der sicheren Seite ist der Gastgeber, wenn er sowohl Wein als auch Bier anbietet – dazu natürlich alkoholfreie Getränke wie Selters oder Saft. Was den Wein angeht, gibt es einige Faustregeln, an die man sich halten kann: Je herzhafter beispielsweise die Marinade ist, in der das Steak eingelegt war, desto kräftiger sollte der Wein sein. Ein gehaltvoller Roter ist hier mit Sicherheit eine gute Wahl. Liegt dagegen Fisch wie Lachs auf dem Grill, bietet ein spritziger Weisswein dazu eine gute Ergänzung. Beim Bier sollte man die Grill-Gelegenheit ruhig einmal nutzen, um eines der Craft-Beere zu probieren, die in der Schweiz derzeit besonders angesagt sind.
Bildquellen:
Titelbild: Copyright: dolgachov /123rf
Bild Nachbarschaftstreit Copyright: Iakov Filimonov / 123rf
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